Onlineshopping mit vielen Vorteilen – welche Rechte hat ein Käufer?
Onlineshopping boomt wie nie. Mehr als 95% aller Internetnutzer in Deutschland bestellen ihre Einkäufe online. Ob es sich hierbei um Mode, Geschenke, elektronische Geräte wie Smartphones oder Waschmaschine, Haustierfutter oder Essen für sich selbst handelt, ist egal. Es gibt nichts, was nicht online eingekauft wird. Es ist bequem und das nicht nur, weil man es gemütlich von zuhause tun kann. Die Preise lassen sich online viel besser miteinander vergleichen und nach Hause geliefert wird es auch, man muss also nichts schleppen. Der beste Vorteil ist, wenn die Ware nicht gefällt oder passt, kann man sie einfach wieder zurückschicken und bekommt den vollen Kaufpreis erstattet. Doch hier muss man aufpassen, denn es gibt Ausnahmen von der Regel.
Rechte des Käufers
Käufer im Laden sind meist auf Kulanz angewiesen, aber online sind Gewährleistung und Garantie vorgeschrieben und der Anspruch auf gesetzlichen Umtausch ist geregelt. Nach Erhalt der Ware kann der Käufer innerhalb 14 Tage, ohne Angabe von Gründen, widerrufen und die Ware zurückschicken. Innerhalb dieser 14 Tage darf man die Ware zwar sogar ausprobieren, die Ware muss aber stets in tadellosem Zustand bleiben, damit der Händler sie wieder weiterverkaufen kann. Wenn der Verkäufer nach dem Zurückschicken der Ware Wertersatz fordert, muss er das aber zumindest beweisen.
Bei den 14 Tagen Widerrufsrecht muss man auch darauf achten, dass die 14 Tage eingehalten werden. Was viele nicht wissen: Feiertage und Wochenende zählen genauso in diese Frist, denn mit der Regelung sind keine Werktage gemeint. In seltenen Fällen vergisst der Verkäufer die Widerrufsbelehrung mitzuschicken, in dem Fall kann der Käufer eine unbefristete Zeit vom Kauf zurücktreten, mit der Voraussetzung, dass die Ware noch in tadellosem Zustand ist. Den zusätzlichen, schriftlichen Widerruf in Form von eMail oder Brief darf man nicht vergessen, die Ware unkommentiert zurückzuschicken, wird sonst in der Regel nicht als alleiniger Widerruf angenommen.
Rückporto
Man muss zwar die ursprünglichen Versandkosten ebenso erstattet bekommen, das Rückporto muss man aber meistens selbst tragen. Viele Online Händler übernehmen aber aus Marketinggründen auch oft das Rückporto. Die Originalverpackung sollte man zwar nicht gleich wegwerfen, aber für eine Erstattung des vollen Kaufpreises ist eine Originalverpackung ebenso nicht zwingend notwendig.
Vom Widerruf ausgenommene Waren
Das Widerrufsrecht gilt leider nicht für alle Waren, einige Produkte sind davon ausgenommen. Dazu gehören zum Beispiel maßgeschneiderte Produkte, wie Vorhänge oder Hemden, aber auch mancher Schmuck, Cremes, Parfüms, Software, Tickets für Reisen oder Kino und natürlich Pizza und Essen allgemein. CD und DVD kann man zurückschicken, sofern das Siegel auf der Verpackung noch nicht gebrochen wurde.
Ein praktisches Beispiel
Der Onlineshop papiton.de bietet Kindermode an. Hier achtet man besonders darauf, dass die Kunden stets zufrieden sind und hält sich selbstverständlich an sämtliche Vorgaben des Gesetzgebers. Papiton bezieht seine Produkte ausschließlich direkt vom Hersteller und verzichtet bewusst auf die Zusammenarbeit mit Zwischenhändlern, um seinen Kunden den bestmöglichen Preis anbieten zu können.