Nichts für Kinder: Süßigkeiten ab 18
Der CBD Wirkstoff ist zurzeit in aller Munde und wird auch durch die sozialen Netzwerke wie Facebook und Instagram befeuert. Bekannt ist das CBD vor allem als CBD-Öl, der Wirkstoff wirkt entspannend, krampflösend und schmerzlindernd und ist in dieser Form auch legal in Deutschland. Wer jedoch nicht bloß das Öl einmal ausprobieren möchte, findet viele wahrhaft süße Gelegenheiten und Produkte, dass CBD Öl auszuprobieren und es sich schmecken zu lassen. Welche Süßigkeiten das genau sind und was es beim Verzehr zu beachten gibt, wird im nachfolgenden Text genauer erläutert.
CBD Süßigkeiten
Das Sortiment an Süßigkeiten, die mit dem CBD Stoff versetzt sind, ist groß. So gibt es beispielsweise diverse Backwaren wie Kuchen oder Kekse, die mit CBD angereichert sind. Zudem handelt es sich hierbei um nicht-psychoaktives Cannabinoid, dies bedeutet, dass die Vorteile des Wirkstoffes genossen werden können, ohne einen berauschenden Zustand zu erleben, wie es bei einer Cannabis-Zigarette zum Beispiel der Fall wäre. Kekse, aber auch diverse Brownies mit Blaubeeren-Füllung, können bestellt werden. Selbst einen Schokoladenaufstrich fürs Brot gibt es. Wer es weniger schokoladig mag, kann auch CBD Gummibärchen, bzw. CBD Fruchtgummis bestellen. Diverse Geschmacksrichtungen wie Cherry oder Cola sind wählbar.
Weitere CBD-Naschereien: nicht für Kinder geeignet
Schon gewusst? Neben den leckeren CBD Gummibärchen von Alphagreen.io, Brownies und Keksen gibt es für den süßen Brotaufstrich in Form von CBD-Honig. Die Süßigkeiten erstrecken sich zudem auch auf Zuckerwatte, Zuckerwürfel und selbst komplett vegane Brownies. Obwohl all diese Süßigkeiten wirklich lecker und verlockend klingen, sollte aufgepasst werden, dass diese Süßigkeiten eben nicht in die Nähe von Kindern gelangen. Zwar beinhaltet das CBD eben keine berauschende Wirkung, wie oben bereits erläutert wurde. Dennoch kann es natürlich sein, dass die Süßigkeiten „komisch“ schmecken und die Reaktion bzw. beruhigende Wirkung kann selbstverständlich von Kind zu Kind, je nach Größe und Alter, variieren. Wenn man sich tatsächlich absichern will oder Fragen hat, sollte man sich in dem Falle lieber an den Kinderarzt des Vertrauens wenden. Sollte das Kind aus Versehen ein Gummibärchen mit CBD essen, ist dies selbstverständlich nicht weiter tragisch.
CBD Öl wird vielfältig verwendet
Ob nun Süßigkeiten oder Öl, selbstverständlich sind dies nicht die einzigen „Formen“, in denen der Wirkstoff verwendet wird. Selbst Kosmetika, also Cremes, Augengel Roller, Fußcreme, Gesichtsserum, Lippenbalsam etc. können in diversen Onlineshops bestellt werden, genauso wie die oben erwähnten Süßigkeiten, ganz legal selbstverständlich. Die Süßigkeiten bieten sich als wunderbare Geschenkidee an oder einfach so für zwischendurch, wenn man sich mit CBD ein bisschen genauer beschäftigen möchte.